Hausordnung

UNESCO Projekt Schule

Das Zusammenleben vieler Menschen in einem Gebäude erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit, Respekt und die Bereitschaft zur Mitverantwortung.


Sicherheit:

  • Es muss alles vermieden werden, was zur Gefährdung von Personen führen kann. Jegliche Form von Gewalt ist sofort zu unterbinden.
  • Das Ballspielen und Toben im Gebäude sowie das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist verboten.
  • Das Mitführen gefährlicher Gegenstände ist auf dem Schulgelände verboten.
  • Der Wirtschaftshof darf bis 15:00 Uhr nur von Lehrkräften mit dem Auto befahren werden, anschließend ist er für alle am Schulleben beteiligten Gruppen frei.


Umgang mit Schuleigentum:

Alle sind verpflichtet, Schulgebäude, Mobiliar und Unterrichtsmittel schonend zu behandeln und sich umweltbewusst zu verhalten. Beschädigungen von Schuleigentum müssen von den Verursachern bzw. deren Erziehungsberechtigten bezahlt werden.


Mitarbeit von Schülern/innen:

Schüler/innen, die für unsere Schule verantwortungsvolle Aufgaben übernommen haben (Leitung von Büchereien, Wartung von Computer, Beaufsichtigung von jüngeren Schüler/innen, usw.), sind bei ihrer Arbeit zu unterstützen.


Selbstständiges Arbeiten ohne Aufsicht:

Klassen und Kurse, die eine Aufgabe zur selbstständigen Bearbeitung ohne Aufsicht erhalten haben, erledigen diese in der entsprechenden Stunde in ihren Klassenräumen. Schüler/innen ab Klasse 9 können hierfür auch die Aufenthalts- und Arbeitsräume sowie die Mensa nutzen.


Aufenthalt im Schulgebäude

  • Ab 7:00 Uhr können sich Schüler/innen in der Mensa aufhalten.
  • Schüler/innen bis Klassenstufe 10, die zwischen zwei Unterrichtsstunden eine Freistunde haben, halten sich während dieser Stunde in der Mensa oder den Aufenthalts- und Arbeitsräumen auf. Sie dürfen das Schulgelände nicht verlassen.
  • Schüler/innen der Oberstufe können in den großen Pausen im Gebäude bleiben. Aufenthaltsbereiche sind: die untere Mensa sowie die Räume wie 62-65, 68, 72, der Bereich vor der Aula und Chemie 2 sowie vor dem Kunstraum.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 halten sich in den Pausen im Freien auf.
  • Das Hauptgebäude ist kein Aufenthaltsraum in den Pausen.
  • Sollten alle Schülerinnen und Schüler den Raum verlassen, z.B. bei Unterrichtsende oder bei Unterricht in Fachräumen, so wird der Raum vom Schlüsseldienst abgeschlossen.
  • Der Rosenhof ist Ruhezone. Es gilt Handyverbot für alle Schülerinnen und Schüler.
  • Während der Essenszeiten haben Schüler/innen, die essen, vorrangig Anspruch auf einen Sitzplatz in der Mensa.


Nutzung elektronischer Endgeräte:

Grundsätzlich sind elektronische Endgeräte im Unterricht und insbesondere in Prüfungssituationen auszuschalten, es sei denn, die verantwortliche Lehrkraft erlaubt dies ausdrücklich. Elektronische Endgeräte sind ausgeschaltet und unsichtbar zu verwahren.

Schüler der 5. und 6. Klassen dürfen auf dem Schulgelände während der Schulzeit nur aus wichtigem Grund und nach ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft elektronische Endgeräte benutzen.

Schülerinnen und Schüler der 7. bis zur 10. Klasse dürfen elektronische Endgeräte ausschließlich vor dem Schulbeginn, in den großen Pausen, in Freistunden und in der Mittagspause in der Handyzone (auf dem inneren Schulhof) nutzen.

Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Handy außerhalb des Unterrichts in folgenden Bereichen nutzen: untere Mensa, Räume wie 62-65, 68, 72, der Bereich vor der Aula und Chemie 2 sowie vor dem Kunstraum.

Die Nutzung von Handys zu schulischen Zwecken ist vorläufig nur in sehr engen Grenzen erlaubt, wie beispielsweise das Überprüfen von Raum- und Planänderungen oder das Senden von Informationen an Eltern. Andere Aktivitäten wie Spielen, die Nutzung von Social Media oder das Filmen sind weiterhin nicht gestattet. die Privatsphäre anderer verletzenden Handlungen (z.B. unerlaubtes Fotografieren, Filmen oder Audioaufnahmen) sowie das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Dateien aus dem Internet über das Schulnetz – auch zu privaten Zwecken – sind verboten.


Rauchen / Alkohol:

Rauchen und Alkoholkonsum sind auf dem Schulgelände verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin.


Verlassen des Schulgeländes:

Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit oder in der Mittagspause ist nur den Schüler/innen der Oberstufe gestattet.

Wer gegen die Hausordnung verstößt, z.B. die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt, muss ggf. mit juristischen Schritten und Ordnungsmaßnahmen vonseiten der Schule rechnen.

Diese Hausordnung wurde von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Eltern gemeinsam erarbeitet und von der Schulkonferenz beschlossen.

Stand: Januar 2024