Anmeldezeitraum
Der allgemeine Anmeldezeitraum ist vom 03. März 2025 bis 12. März 2025. Unser Sekretariat hat für die Anmeldephase folgende Zeiträume eingeplant:
Montag, 03.03.2025, bis Mittwoch, 12.03.2025, schultäglich: 8.00 – 12.00 Uhr
Zusätzlich am Mittwoch, 05.03.2025: 13.00 – 16.00 Uhr
Die Anmeldung erfolgt in unserem Sekretariat ohne vorherige Terminvereinbarung.
Bitte nutzen Sie den Haupteingang an der Ziegelstraße.
Für die Anmeldung erforderlich
Im Original:
- Anmeldeschein der Grundschule
- Anmeldeformulare
In Kopie:
- Geburtsurkunde
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Schulübergangsempfehlung
- ggf. Bescheinigung über das Beratungsgespräch am Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium
- ggf. aktueller Lernplan / Bescheinigung Legasthenie / Bescheinigung ADS bzw. ADHS / etc.
- Nachweis über bestehenden Masernschutz (zweifache Impfung)
Auswahlkriterien bei Überschreitung der festgelegten Kapazitätsgrenze (Schulkonferenzbeschluss vom 05.02.2024)
Für den Fall, dass in einem Schuljahr mehr Schülerinnen und Schüler am Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium in eine 5. Klasse aufgenommen werden wollen, als gemäß einer Kapazitätsbegrenzung nach § 24 des Schulgesetzes Plätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien, die in der genannten Reihenfolge zum Tragen kommen:
- Anmeldung für die Bläser- oder Streicherlerngruppe (jeweils 29 Schülerinnen und Schüler in der Bläser- und der Streicherlerngruppe); sollten mehr Anmeldungen vorliegen, als Schulplätze in der entsprechenden Klasse zur Verfügung stehen, entscheidet zwischen ihnen das Los.
- Aufnahme als Geschwisterkind aktuell am Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium beschulter Schülerinnen und Schüler; sollten mehr solche Anmeldungen vorliegen, als noch Schulplätze zur Verfügung stehen, entscheidet zwischen ihnen das Los.
- Losverfahren für die verbleibenden Plätze; hieran nehmen alle Anmeldungen teil, die nicht bereits nach Punkt 1 oder Punkt 2 einen Platz erhalten haben.
Einige Informationen zum Ausfüllen des Anmeldebogens
- Es können die Namen von höchstens drei Kindern angegeben werden, mit denen das eigene Kind in dieselbe Klasse kommen möchte.
- Kinder, die christlich konfessionell gebunden sind, nehmen in der Regel am Religionsunterricht teil. Kinder anderer Konfessionen und nicht konfessionell gebundene Kinder nehmen in der Regel am Philosophieunterricht teil. Trotzdem besteht Wahlfreiheit. Auf dem Anmeldebogen entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob das Kind am Religions- oder Philosophieunterricht teilnehmen soll.
- Falls Ihr Kind in eine Streicher- oder Bläserlerngruppe aufgenommen werden soll, muss mit der Anmeldung der unterschriebene Vertrag für die Teilnahme an der Musiklerngruppe abgegeben werden. In einer Musiklerngruppe kann jedes Kind zwei Jahre lang gegen ein monatliches Entgelt (z.Zt. 33 Euro) ohne Vorkenntnisse ein Streich- oder Blasinstrument erlernen.
- Zur besseren Planung des Schwimmunterrichts in der Klassenstufe 6 fragen wir bei der Anmeldung auch die aktuelle Schwimmfähigkeit Ihres Kindes ab.