NEU (Stand: 14.02.2022):
Aus gegebenem Anlass der Entwicklung der Infektionszahlen haben wir uns auf der Grundlage der aktuellen Schul-Corona-Verordnung für folgendes Vorgehen bei der Anmeldung entschieden:
- Pro Familie darf für die Anmeldung nur ein Erziehungsberechtigter/eine Erziehungsberechtigte in die Schule kommen.
- Es gilt die 2G+ – Regel, wobei auch geboosterte Personen einen Testnachweis erbringen müssen.
- Es besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung; dazu zählen OP-Masken und Masken der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94.
- Weiterhin gelten natürlich auch die aktuellen, allgemein gültigen Corona-Regeln.
Die folgenden Nachweise werden am Haupteingang unserer Schule vor der Anmeldung von Lehrkräften kontrolliert. Bringen Sie dazu bitte Folgendes mit:
- Impfnachweis oder Genesenennachweis
- Nachweis eines Tests mittels offizieller Bescheinigung:
Antigen-Schnelltest (höchstens 24 Stunden alt) oder ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) von einem Testzentrum/einer Teststation oder einem Arzt (kein Schnelltest von Zuhause)
- Personalausweis oder anderes Ausweisdokument
Bitte planen Sie Zeit für die Anmeldung ein, da wir nur begrenzt zeitgleich Eltern Eintritt in die Schule gewähren können. Dabei sei erwähnt, dass innerhalb des Anmeldezeitraums der Zeitpunkt der Anmeldung für die Entscheidung, ob Ihr Kind aufgenommen wird, unerheblich ist.
Sollte es aus persönlichen Gründen Schwierigkeiten mit diesem Vorgehen geben, kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat unter (Tel.: 0451 – 122 850 00).
Weitere mögliche pandemiebedingte Änderungen zum Anmeldeverfahren werden über die Schulhomepage veröffentlicht.