Schulordnung

Das Zusammenleben vieler Menschen in einem Gebäude erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit, Respekt und die Bereitschaft zur Mitverantwortung.

Sicherheit:

•    Es muss alles vermieden werden, was zur Gefährdung von Personen führen kann. Jegliche Form von Gewalt ist sofort zu unterbinden.
•    Das Ballspielen und Toben im Gebäude sowie das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist verboten.
•    Das Mitführen gefährlicher Gegenstände ist auf dem Schulgelände verboten.
•    Der Wirtschaftshof darf bis 15:00 Uhr nur von Lehrkräften mit dem Auto befahren werden, anschließend ist er für alle am Schulleben beteiligten Gruppen frei.

Umgang mit Schuleigentum:
Alle sind verpflichtet, Schulgebäude, Mobiliar und Unterrichtsmittel schonend zu behandeln und sich umweltbewusst zu verhalten. Beschädigungen von Schuleigentum müssen von den Verursacherinnen und Verursachern bzw. den Erziehungsberechtigten bezahlt werden.

Mitarbeit von Schülern/innen:
Schüler/innen, die für unsere Schule verantwortungsvolle Aufgaben übernommen haben (Leitung von Büchereien, Wartung von Computer, Beaufsichtigung von jüngeren Schüler/innen, usw.), sind bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Selbstständiges Arbeiten ohne Aufsicht:
Klassen und Kurse, die eine Aufgabe zur selbstständigen Bearbeitung ohne Aufsicht erhalten haben, erledigen diese in der entsprechenden Stunde in ihren Klassenräumen. Schüler/innen ab Klasse 9 können hierfür auch die Aufenthalts- und Arbeitsräume sowie die Mensa nutzen.

Aufenthalt im Schulgebäude:
•    Ab 7:00 Uhr können sich Schüler/innen in der Mensa aufhalten.
•    Schüler/innen bis Klasse 10, die zwischen zwei Unterrichtsstunden eine Freistunde haben, halten sich während dieser Stunde in der Mensa oder den Aufenthalts- und Arbeitsräumen auf.
•    Schüler/innen der Oberstufe können in den großen Pausen im Gebäude bleiben.
•    Sollten alle Schülerinnen und Schüler den Raum, z.B. in den Pausen, bei Unterrichtsende oder bei Unterricht in Fachräumen, verlassen, so wird der Raum von der letzten unterrichtenden Lehrkraft abgeschlossen.
•    Der Rosenhof ist eine Ruhezone und den Jahrgängen 10 – Q2 vorbehalten.
•    Während der Essenszeiten haben Schüler/innen, die essen, vorrangig Anspruch auf einen Sitzplatz in der Mensa.

Verlassen des Schulgeländes:
Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit oder in der Mittagspause ist nur den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe gestattet.

Rauchen / Alkohol:
Die Schule trägt vorbildhaft dazu bei, Schülerinnen und Schüler zu einer Lebensführung ohne Abhängigkeit von Suchtmitteln zu befähigen. Für alle Schulen gilt daher ein Rauch-, Cannabis- und Alkoholverbot im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule.

Nutzung elektronischer Endgeräte:
Grundsätzlich gilt, dass wir im Sinne eines zeitgemäßen Unterrichts offen für einen zweckmäßigen Einsatz digitaler Hilfsmittel sind. Ziel der Regelungen ist die bestmögliche Verbindung der Gewährleistung eines störungsfreien Miteinanders im sozialen Schutz- und Entwicklungsraum Schule einerseits und der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags von Schule zur Medienkompetenzvermittlung sowie zur Medienerziehung andererseits.

Über die konkrete Nutzung von elektronischen Geräten im Unterricht im Sinne der genannten Vorgaben und Ziele entscheidet die zuständige Fachlehrkraft nach pädagogischem Ermessen.

Grundsätzliche Regelungen für die Nutzung digitaler Endgeräte (insbesondere Mobiltelefone, Smartphones, Smartwatches, Tablets und Laptops):

  1. Jede außerunterrichtliche, private Nutzung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist während des gesamten Schultages für alle Schülerinnen und Schüler untersagt.
  2. Sofern es nicht unterrichtlich genutzt wird, ist das Gerät während des gesamten Schultages in der Schultasche aufzubewahren. Es darf keine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit durch Mitführen am Körper oder Ablage auf dem Arbeitstisch vorhanden sein.
  3. Die digitalen Endgeräte sind grundsätzlich ausgeschaltet oder im Flugmodus.
  4. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen ihre Endgeräte in den Pausen in Oberstufenräumen eigenverantwortlich nutzen.
  5. Details, insbesondere bezüglich der unterrichtlichen Nutzung, sowie Ausnahmen regelt die Medienordnung.

Alle Handlungen, welche die schulischen Ordnungen (z.B. das Nutzungsverbot oder Nutzungseinschränkungen) oder geltende Gesetze verletzen (z.B. unerlaubtes Fotografieren, Filmen oder Audioaufnahmen, Weiterverbreitung unerlaubter Inhalte, Herunterladen urheberrechtlich geschützter Dateien aus dem Internet), sind verboten und werden im Rahmen schulischer Maßnahmen verfolgt.


Wer gegen die Schulordnung verstößt, z.B. die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt, muss ggf. mit juristischen Schritten und Ordnungsmaßnahmen rechnen.

 

Hier können Sie die Schulordnung herunterladen.