Medienordnung

1. Einleitung

„Medienkompetenz ist eine der Schlüsselqualifikationen der Zukunft und wird künftig auf einer Stufe mit Lesen, Schreiben und Rechnen stehen.“
(Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/medienkompetenz/medienkompetenz.html)

 

Unsere Medienordnung legt verbindliche Regelungen für den Einsatz, die Nutzung und den Umgang mit digitalen (und analogen) Medien innerhalb der Schule fest. Sie dient der Förderung von Medienkompetenz, der Sicherstellung eines verantwortungsvollen Mediengebrauchs und der Einhaltung rechtlicher sowie pädagogischer Vorgaben. Unsere Schule unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung ihrer Medienkompetenz.
Zu diesem Zweck integriert jedes Fach bestimmte Ziele, Inhalte und Methoden in sein Curriculum, um die sechs „KMK-Kompetenzen in der digitalen Welt“ fachspezifisch und fächerübergreifend zu fördern.
Grundlegende medienpädagogische Themen werden zudem im Sozialcurriculum und in der Klassenstunde behandelt.
Weitere Bestimmungen, sowie insbesondere den Umgang mit privaten Handys, regeln insbesondere die Haus- und die Pausenordnung.

Elterninformation:
Die folgenden Informationen sind den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern zur Aufklärung über die an unserer Schule geltenden Ziele sowie Regelungen und Konsequenzen bei Verstößen zur Kenntnis zu bringen.

 

2. Digitale Plattformen

Für die schulische Kommunikation und den Unterricht nutzen wir folgende digitale Plattformen:
Untis: Stundenplan-App und wichtige Informationen an die Schülerinnen und Schüler (Zugänge: MO)
@schule-sh.de-E-Mailadressen der Lehrkräfte persönliche und datenschutzsichere Kommunikation zwischen Eltern und Lehrkräften (Kontakt)
Itslearning: digitaler Klassenraum für Unterricht, Klassengeschäfte sowie Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern (Zugänge: SD, SO, SL)

 

3. Digitale Endgeräte im Unterricht
Ein wesentlicher Beitrag zum digitalen Unterricht erfolgt durch den Einsatz digitaler Endgeräte:
Orientierungsstufe: Handyverbot (Ausnahmen siehe Hausordnung). Handys sind ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren oder zu Hause zu lassen.
Klassen 5 - 8: punktuelle Arbeit mit schuleigenen Endgeräten (iPad-Koffer, Computer & Laptops).
Ab Jahrgang 9/10: eigenes Endgerät für alle Schülerinnen und Schüler (Details siehe Link BYOD-Endgerätekonzept).

 

3.1 Ziele beim Einsatz digitaler Endgeräte im Unterricht

Wir tragen Sorge dafür, ...

  • ... dass digitale Kompetenzen und medienethische Prinzipien aktiv gefördert werden.
  • ... dass Ablenkung und Verstöße minimiert und geahndet werden.
  • ... dass ein ausgewogenes analoges und digitales Arbeiten entsteht.
  • ... dass individuelle, selbstverantwortliche Arbeitsweisen gefördert werden

 

3.2 Regeln für die Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht (ab Klasse 9, BYOD)

Es gilt:

  • Alle Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 9 sind berechtigt, ihr eigenes digitales Endgerät im von der Lehrkraft festgelegten Rahmen als Unterrichtswerkzeug einzusetzen. Ab Jahrgang 10 muss ein Endgerät mitgeführt werden.

  • Die Endgeräte sind Privateigentum, unterliegen der privaten Haftung und sind als solche von allen Mitschülerinnen und Mitschülern zu achten. Schulische Leih-iPads stehen bei Bedarf zur Verfügung.

  • Digitale Endgeräte sind ausschließlich für unterrichtliche Zwecke einzusetzen. Nicht für den Unterricht zugelassene Programme und Websites, insbesondere Social Media und andere nicht-schulische Apps, die Mitteilungen oder Push- Nachrichten senden, sind während der Unterrichtszeit zu deaktivieren.

  • Unterrichtsstunden beginnen mit geschlossenen, flach auf dem Tisch liegenden Endgeräten.

  • In Arbeitsphasen, in denen die digitalen Endgeräte nicht benutzt werden, ist der Bildschirm zu schließen.

  • Die Lehrkraft kann anordnen, dass digitale Endgeräte ausgeschaltet oder außer Reichweite abgelegt werden.

  • Akkus mitgeführter digitaler Geräte müssen durch die Nutzenden zu Beginn des Unterrichtstages ausreichend geladen sein, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte zu gewährleisten. Die Ladeinfrastruktur der Schule ist begrenzt und nicht zuverlässig nutzbar. Bei nachlassender oder nicht ausreichender Akkuleistung wird das Mitführen einer Powerbank empfohlen.

  • Papier, Stifte und andere erforderliche Unterrichtsmaterialien sind von den Schülerinnen und Schülern grundsätzlich ergänzend mitzuführen, sofern durch die jeweilige Fachlehrkraft keine andere Ansage erfolgt.

  • Für Unterrichtsphasen, in denen die Schülerinnen und Schüler online arbeiten, steht ihnen das schulisch-pädagogische Netzwerk zur Verfügung.

  • Gebote und Verbote bezüglich des Datenschutzes, der Persönlichkeitsrechte, des Urheberrechts und anderer Regelungen und Gesetze sind einzuhalten. Die geltenden Regeln und Konsequenzen bei Verstößen werden in den Klassen besprochen.

  • Verstöße werden entsprechend der schulischen Regeln, des Schulgesetzes § 25 sowie ggf. auf Grundlage anderer Erlasse und Gesetze verfolgt, sanktioniert und bei Bedarf polizeilich gemeldet (siehe Abschnitt 4).

 

4. Verstöße gegen die Nutzungsordnung

Jeder Verstoß ist auch ein Lernanlass und ein Einzelfall, den die Lehrkräfte individuell und mit pädagogischem Augenmaß verfolgen. Maßnahmen bei Verstößen erfolgen im Einklang mit § 26 des Schulgesetzes.
Die Regeln in der Haus- und in der Medienordnung dienen dem reibungslosen Ablauf des Unterrichts, dem fairen Miteinander und dem Schutz aller Personen in der Schule. Daher sind Verstöße gegen Regeln oder Gesetze auch mit gestaffelten Sanktionen gemäß dem Schulgesetz verbunden.

  • Prävention, Aufklärung und auf gegenseitigen Respekt sowie auf Einsicht abzielendes Handeln stehen im Vordergrund der schulischen Maßnahmen.

  • Wiederholter unsachgemäßer Gebrauch kann schriftliche Missbilligungen, Verweise bis hin zu (temporären) Verboten der Nutzung des Endgerätes zur Folge haben.

  • Schwere Verstöße, die z. B. Persönlichkeitsrechte oder den Datenschutz betreffen, ziehen schulische Ordnungsmaßnahmen oder ggf. Anzeigen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

 

4.1 Ergänzende Maßnahmen

  • Aushang BYOD-Konzept in den Klassen mit allen wesentlichen Regeln für Jahrgangsstufen 9–13

  • Klassenverträge: Die Klassen schließen eine Vereinbarung ab, in der sie die Medienordnung auf ihre Bedürfnisse zuschneiden und eine Selbstverpflichtung in gegenseitigem Respekt eingehen.

  • Reflexionsrunden: Regelmäßige Gespräche in den Klassen über die Bedeutung und Einhaltung der Medienordnung.

  • Positive Verstärkung: Anerkennung und Belohnung für regelkonformes Verhalten, um positive Verhaltensweisen zu fördern.

 

5. Nutzungsordnung digitale Plattformen

Im Rahmen der Anmeldung Ihres Kindes an unserer weiterführenden Schule möchten wir Sie über die Nutzung und Verarbeitung der Daten Ihres Kindes informieren. Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem Schulgesetz und dient ausschließlich schulischen Zwecken. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie die folgende Nutzungsordnung zur Kenntnis genommen haben.

Zweck der Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Daten Ihres Kindes werden für folgende Zwecke genutzt:

  • Verwaltung der Schülerdaten im Rahmen der Schulorganisation

  • Nutzung schulischer Lernplattformen und Messenger (z. B. itslearning)

  • Erstellung und Nutzung eines digitalen Stundenplans (Untis)

  • Bereitstellung einer schulischen E-Mail-Adresse (OX, höhere Klassenstufen)

  • Unterstützung des Unterrichts durch zugelassene digitale Tools (z. B. Fobizz, IQSH-Mediathek)

 

Verwendete Plattformen

Im schulischen Alltag werden insbesondere folgende digitale Plattformen von den Schülerinnen und Schülern genutzt:

  • itslearning: Eine Lernplattform zur Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien, Aufgaben und zur Kommunikation zwischen Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern.

  • Untis: Eine Software zur Erstellung und Bereitstellung digitaler Stundenpläne.

     

 

Datenschutzkonforme Verarbeitung

Die Daten Ihres Kindes werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO und des Schulgesetzes verarbeitet (siehe Datenschutzabfragebogen). Es werden ausschließlich die für schulische Zwecke notwendigen Daten erhoben und genutzt. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, sofern dies nicht durch gesetzliche Vorgaben anders geregelt oder erforderlich ist.

 

Rechte der Eltern und Schülerinnen und Schüler

Weitere Informationen finden Sie im Datenschutzabfragebogen.

 

Verpflichtungen der Nutzerinnen und Nutzer

Für die Nutzung der digitalen Plattformen gelten folgende Regeln:

  • Die Zugangsdaten zu den Plattformen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Es dürfen keine rechtswidrigen oder unangemessenen Inhalte auf den Plattformen geteilt werden.
  • Die Plattformen dürfen ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden.

 

6. Weiterführende Links