1. Einleitung
"Medienkompetenz ist eine der Schlüsselqualifikationen der Zukunft und wird künftig auf einer Stufe mit Lesen, Schreiben und Rechnen stehen."
(Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/medienkompetenz/medienkompetenz.html)
Unsere Medienordnung legt verbindliche Regelungen für den Einsatz, die Nutzung und den Umgang mit digitalen (und analogen) Medien innerhalb der Schule fest. Sie dient der Förderung von Medienkompetenz, der Sicherstellung eines verantwortungsvollen Mediengebrauchs und der Einhaltung rechtlicher sowie pädagogischer Vorgaben.
Unsere Schule unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung ihrer Medienkompetenz.
Zu diesem Zweck integriert jedes Fach bestimmte Ziele, Inhalte und Methoden in sein Curriculum, um die sechs „KMK-Kompetenzen in der digitalen Welt“ fachspezifisch und fächerübergreifend zu fördern.
Grundlegende medienpädagogische Themen werden zudem im Sozialcurriculum und in der Klassenstunde behandelt.
Weitere Bestimmungen, sowie insbesondere den Umgang mit privaten Handys, regeln insbesondere die Schulordnung.
Elterninformation:
Die folgenden Informationen sind den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern zur Aufklärung über die an unserer Schule geltenden Ziele sowie Regelungen und Konsequenzen bei Verstößen zur Kenntnis zu bringen und sind auf der Homepage veröffentlicht.
2. Digitale Plattformen
Für die schulische Kommunikation und den Unterricht nutzen wir folgende digitale Plattformen:
• Untis: Stundenplan-App und wichtige Informationen an die Schülerinnen und Schüler
• @schule-sh.de-E-Mailadressen der Lehrkräfte persönliche und datenschutzsichere Kommunikation zwischen Eltern und Lehrkräften (Kontakt)
• Itslearning: digitaler Klassenraum für Unterricht, Klassengeschäfte sowie Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern.
Die für die Passwörter zuständigen Lehrkräfte sind in den Klassen ausgehängt.
3. Digitale Endgeräte
Grundsätzlich gilt, dass wir im Sinne eines zeitgemäßen Unterrichts offen für einen zweckmäßigen Einsatz digitaler Hilfsmittel sind. Ziel der Regelungen ist die bestmögliche Verbindung der Gewährleistung eines störungsfreien Miteinanders im sozialen Schutz- und Entwicklungsraum Schule einerseits und der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags von Schule zur Medienkompetenzvermittlung sowie zur Medienerziehung andererseits.
3.1 Grundsätzliche Regelungen für die Nutzung digitaler Endgeräte (insbesondere Mobiltelefone, Smartphones, Smartwatches, Tablets und Laptops):
1. Jede außerunterrichtliche, private Nutzung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist während des gesamten Schultages für alle Schülerinnen und Schüler untersagt.
2. Sofern es nicht unterrichtlich genutzt wird, ist das Gerät während des gesamten Schultages in der Schultasche aufzubewahren. Es darf keine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit durch Mitführen am Körper oder Ablage auf dem Arbeitstisch vorhanden sein.
3. Die digitalen Endgeräte sind grundsätzlich ausgeschaltet oder im Flugmodus.
4. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen ihre Endgeräte in den Pausen in Oberstufenräumen eigenverantwortlich nutzen.
Im Rahmen der Medienordnung gelten folgende, weitere Regelungen und Ausnahmen:
a) Schülerinnen und Schülern ist unter folgenden Rahmenbedingungen die Verwendung digitaler Endgeräte gestattet:
1. In allen Jahrgängen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen, sofern die Lehrkraft dies ausdrücklich gestattet, z.B. im Rahmen der Medienkompetenzvermittlung und Medienerziehung.
2. Ein Nutzungsverbot gilt in diesem Sinne nicht im Rahmen BYOD-Regelung ab Jahrgang 9 für die unterrichtliche Nutzung unter Anleitung der jeweiligen Lehrkraft.
3. Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangstufe 10 dürfen eigenverantwortlich digitale Endgeräte zu unterrichtsbezogenen Zwecken auch außerhalb des üblichen Unterrichtssettings (bspw. in Freistunden, in offenen Lernarrangements) in den dafür vorgesehenen Bereichen des Schulgebäudes (z.B. in speziell ausgewiesenen Räumen, in der Mensa, im Rosenhof) außerhalb der Pausen nutzen.
4. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen ihre Endgeräte darüber hinaus in den Oberstufenräumen oder entsprechend ausgewiesenen Räumen auch in Pausen sowie vor und nach Beginn der Unterrichtszeit für schulisch erforderliche Zwecke nutzen.
5. Sofern Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer spezifischen schulischen Aufgabe agieren (z.B. Sanitätsdienst, SV), kann ihnen durch eine (zuständige) Lehrkraft eine klar definierte, zweckgebundene Nutzung erlaubt werden.
6. Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund eines sonderpädagogischen Förderbedarfs oder im Rahmen eines Nachteilsausgleiches auf die Nutzung eines digitalen Geräts angewiesen sind, dürfen durch die Nutzungsregelungen nicht beeinträchtigt werden, und sind im Rahmen von Einzelfallregelungen gesondert zu behandeln.
7. In Notfällen, insbesondere zum Schutz von Leben und Gesundheit, ist eine Nutzung (auch ungefragt) zugelassen.
c) Weitere Bestimmungen
1. Es gilt ein generelles Verbot digitaler Endgeräte bei Prüfungen. Die Abgabe der Geräte während der Prüfungszeit ist obligatorisch. Mitgeführte Endgeräte, Smartwatches etc. sind ausgeschaltet außer Reichweite, z.B. in den Handygaragen, zu deponieren.
2. Diese Regelungen gelten auch für außerschulische Veranstaltungen. Über Ausnahmen, z.B. beim Lernen an einem anderen Ort (einschließlich Klassenfahrten), bestimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter, die Lehrkraft oder die Aufsicht führende Person im Einzelfall (z.B. Medienkompetenzvermittlung; Notwendigkeit der Erreichbarkeit).
3.2 Digitale Endgeräte im Unterricht
Ein wesentlicher Beitrag zum digitalen Unterricht erfolgt durch den Einsatz digitaler Endgeräte:
• Jahrgänge 5-10: Es gilt ein Handyverbot, d.h. Handys sind ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren oder zu Hause zu lassen.
• Klassen 5-8: punktuelle Arbeit mit schuleigenen Endgeräten (iPad-Koffer, Computer & Laptops).
• Ab Jahrgang 9/10: eigenes Endgerät für alle Schülerinnen und Schüler (Details siehe BYOD-Endgerätekonzept).
Über die konkrete Nutzung von elektronischen Geräten im Unterricht im Sinne der genannten Vorgaben und Ziele entscheidet die zuständige Fachlehrkraft nach pädagogischem Ermessen.
Ziele beim Einsatz digitaler Endgeräte im Unterricht
Wir tragen Sorge dafür, ...
• ... dass digitale Kompetenzen und medienethische Prinzipien aktiv gefördert werden.
• ... dass Ablenkung und Verstöße minimiert und geahndet werden.
• ... dass ein ausgewogenes analoges und digitales Arbeiten entsteht.
• ... dass individuelle, selbstverantwortliche Arbeitsweisen gefördert werden
Grundsätze für die Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht (ab Klasse 9, BYOD)
Es gilt:
• Über die konkrete Nutzung entscheidet die zuständige Fachlehrkraft.
• Alle Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 9 sind berechtigt, ihr eigenes digitales Endgerät im von der Lehrkraft festgelegten Rahmen als Unterrichtswerkzeug einzusetzen. Ab Jahrgang 10 muss ein Endgerät mitgeführt werden.
• Die Endgeräte sind Privateigentum, unterliegen der privaten Haftung und sind als solche von allen Mitschülerinnen und Mitschülern zu achten.
• Schulische Leih-iPads stehen bei Bedarf zur Verfügung.
• Digitale Endgeräte sind ausschließlich für unterrichtliche Zwecke einzusetzen. Nicht für den Unterricht zugelassene Programme und Websites, insbesondere Social Media und andere nicht-schulische Apps, die Mitteilungen oder Push-Nachrichten senden, sind während der Unterrichtszeit zu deaktivieren.
• Unterrichtsstunden beginnen mit geschlossenen, flach auf dem Tisch liegenden Endgeräten.
• In Arbeitsphasen, in denen die digitalen Endgeräte nicht benutzt werden, ist der Bildschirm zu schließen.
• Die Lehrkraft kann anordnen, dass digitale Endgeräte ausgeschaltet oder außer Reichweite abgelegt werden.
• Akkus mitgeführter digitaler Geräte müssen durch die Nutzenden zu Beginn des Unterrichtstages ausreichend geladen sein, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte zu gewährleisten. Die Ladeinfrastruktur der Schule ist begrenzt und nicht zuverlässig nutzbar. Bei nachlassender oder nicht ausreichender Akkuleistung wird das Mitführen einer Powerbank empfohlen.
• Papier, Stifte und andere erforderliche Unterrichtsmaterialien sind von den Schülerinnen und Schülern grundsätzlich ergänzend mitzuführen, sofern durch die jeweilige Fachlehrkraft keine andere Ansage erfolgt.
• Für Unterrichtsphasen, in denen die Schülerinnen und Schüler online arbeiten, steht ihnen das schulisch-pädagogische Netzwerk zur Verfügung.
• Gebote und Verbote bezüglich des Datenschutzes, der Persönlichkeitsrechte, des Urheberrechts und anderer Regelungen und Gesetze sind einzuhalten. Die geltenden Regeln und Konsequenzen bei Verstößen werden in den Klassen besprochen.
• Verstöße werden entsprechend der schulischen Regeln, des Schulgesetzes sowie ggf. auf Grundlage anderer Erlasse und Gesetze verfolgt, sanktioniert und bei Bedarf polizeilich gemeldet (siehe Abschnitt 4).
4. Verstöße gegen die Nutzungsordnung
Die Regeln in der Schul- und in der Medienordnung dienen dem reibungslosen Ablauf des Unterrichts, dem fairen Miteinander und dem Schutz aller Personen in der Schule.
Jeder Verstoß ist ein Einzelfall, den die Lehrkräfte individuell und mit pädagogischem Augenmaß verfolgen. Maßnahmen bei Verstößen erfolgen auf Grundlage des Schulgesetzes (siehe insbesondere §25).
Daher sind Verstöße gegen Regeln oder Gesetze auch mit gestaffelten Sanktionen gemäß dem Schulgesetz verbunden.
• Prävention, Aufklärung und auf gegenseitigen Respekt sowie Einsicht abzielendes Handeln stehen im Vordergrund der schulischen Maßnahmen.
• Wiederholter unsachgemäßer Gebrauch kann schriftliche Missbilligungen, Verweise bis hin zu (temporären) Verboten der Nutzung des Endgerätes zur Folge haben.
• Schwere Verstöße, die z. B. Persönlichkeitsrechte oder den Datenschutz betreffen, ziehen schulische Ordnungsmaßnahmen oder ggf. Anzeigen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
4.1 Ergänzende Maßnahmen
• Aushang BYOD-Konzept in den Klassen mit allen wesentlichen Regeln für Jahrgangsstufen 9–13
• Klassenverträge: Die Klassen schließen eine Vereinbarung ab, in der sie die Medienordnung auf ihre Bedürfnisse zuschneiden und eine Selbstverpflichtung in gegenseitigem Respekt eingehen.
• Reflexionsrunden: Regelmäßige Gespräche in den Klassen über die Bedeutung und Einhaltung der Medienordnung.
5. Schulische Datenverarbeitung und schulische Plattformen
Nutzungsordnung
Im Rahmen der Anmeldung einer Schülerin oder eines Schülers an unserer Schule möchten werden die Erziehungsberechtigten über die Nutzung und Verarbeitung der Daten des Kindes informiert. Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem Schulgesetz und dient ausschließlich schulischen Zwecken.
Zweck der Datenverarbeitung
Die personenbezogenen Daten der Schülerin / des Schülers werden für folgende Zwecke genutzt:
• Verwaltung der Schülerdaten im Rahmen der Schulorganisation
• Nutzung schulischer Lernplattformen und Messenger (z. B. itslearning)
• Erstellung und Nutzung eines digitalen Stundenplans (Untis)
• Bereitstellung einer schulischen E-Mail-Adresse (OX, höhere Klassenstufen)
• Unterstützung des Unterrichts durch zugelassene digitale Tools (z. B. Fobizz, IQSH-Mediathek)
Datenschutzkonforme Verarbeitung
Die Daten Ihres Kindes werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO und des Schulgesetzes verarbeitet (siehe Datenschutzabfragebogen). Es werden ausschließlich die für schulische Zwecke notwendigen Daten erhoben und genutzt. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, sofern dies nicht durch gesetzliche Vorgaben anders geregelt oder erforderlich ist.
Rechte der Eltern und Schülerinnen und Schüler
Weitere Informationen finden Sie im Datenschutzabfragebogen.
Verpflichtungen der Nutzerinnen und Nutzer
Für die Nutzung der digitalen Plattformen gelten folgende Regeln:
• Die Zugangsdaten zu den Plattformen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
• Es dürfen keine rechtswidrigen oder unangemessenen Inhalte auf den Plattformen geteilt werden.
• Die Plattformen dürfen ausschließlich im Rahmen der jeweils zulässigen Zwecke für schulische Zwecke genutzt werden.
Schulische Plattformen für Schülerinnen und Schüler
Im schulischen Alltag werden insbesondere folgende digitale Plattformen von den Schülerinnen und Schülern genutzt:
• itslearning: Eine Lernplattform zur Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien, Aufgaben und zur Kommunikation zwischen Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern.
• Untis: Eine Software zur Erstellung und Bereitstellung digitaler Stundenpläne.
• telli: Eine vom Land SH zur Verfügung gestellte KI, die höchste Datenschutzanforderungen erfüllt.
6. Weiterführende Links