Pausenregelung

  • Handyzonen sind in den Pausen der festgelegte Bereich im Innenhof auf dem großen Schulhof sowie für die Jg. 10–Q2 der Rosenhof (Verbot während der Pausen in der Mensa).
  • Die grundsätzliche Zielsetzung ist, dass die SuS der Sek I die Pausen draußen verbringen, um frische Luft und Bewegung zu haben (Ausnahme: schlechte Witterungsverhältnisse, d. h. Regen, Frost; Entscheidung durch Schulleitung, kurzfristige Info per Untis).
  • Die Mensa ist in den Pausen ausschließlich zum Kauf von Lebensmitteln aufzusuchen, ein längeres Verweilen ist nicht erlaubt; der untere Mensabereich ist kein Aufenthaltsbereich.
  • Der Oberstufe stehen zum Aufenthalt die 60er-Räume und R 72 zur Verfügung (Die Mensa entfällt als Aufenthaltsraum während der Pausen). Zudem ist der Rosenhof ausschließlicher Ruhebereich für die Jg. 10–Q2 (neu: ab 10. Jg.). Der Rosenhof ist eine Handyzone (für Jg. 10–Q2).
  • Für den Fall, dass auf dem Rosenhof der SV-Kiosk mit Pausenverkauf errichtet wird: Der Rosenhof darf ausschließlich und nur zum Zwecke des Einkaufs auch von SuS der 5.–9. Klasse betreten werden.
  • Allgemein gilt, dass die SuS am Ende der Pausen 5 Minuten vor Stundenbeginn das Gebäude betreten dürfen.  
  • Die Regelung gilt mit Beschluss der Schulkonferenz ab dem 2.9.24.

 

Anmerkungen:

  • Es handelt sich um eine PAUSENREGELUNG.
  • In Freistunden steht die gesamte Mensa allen SuS zum Arbeiten, Aufenthalt und zum Essen zur Verfügung. Die Mensa ist dann gemäß Hausordnung eine Handyzone.
  • In der Mittagszeit können alle SuS die Mensa und die Terrasse (Rosenhof) zum Essen nutzen.