Anmeldeformulare

UNESCO Projekt Schule

Falls Sie einen Beratungstermin benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. (Tel: 122 – 850 00).

Anmeldeverfahren für zukünftige 5. Klassen am Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium:

Der allgemeine Anmeldezeitraum ist vom 20. Februar 2023 bis 1. März 2023. Unser Sekretariat hat für die Anmeldephase folgende Zeiträume eingeplant:

Montag, 20.02.2023, bis Mittwoch, 01.03.2023, schultäglich: 08.00 – 12.00 Uhr 
Zusätzlich am Mittwoch, 22.02.2023: 13.00 – 16.00 Uhr

Die Anmeldung erfolgt in unserem Sekretariat ohne vorherige Terminvereinbarung. Bitte nutzen Sie den Haupteingang an der Ziegelstraße. 


Für die Anmeldung sind erforderlich:

Im Original: 

  • Anmeldeschein der Grundschule
  • Anmeldeformulare
  • Schulübergangsempfehlung


In Kopie:     

  • Geburtsurkunde
  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • ggf. Bescheinigung über das Beratungsgespräch am Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium
  • ggf. aktueller Lernplan / Bescheinigung Legasthenie / Bescheinigung ADS bzw. ADHS / etc.
  • Nachweis über bestehenden Masernschutz


Für den Fall, dass in einem Schuljahr mehr Schülerinnen und Schüler am Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium in eine 5. Klasse aufgenommen werden wollen als in einer Kapazitätsbegrenzung Plätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien, die in der genannten Reihenfolge zum Tragen kommen:

  1. Teilnahme am Bläser- oder am Streicherunterricht (jeweils maximal 25% der verfügbaren Plätze); sollten mehr Anmeldungen als Plätze vorliegen, entscheidet das Los.
  2. Aufnahme als Geschwisterkind bereits am Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium beschulter Schülerinnen und Schüler; sollten mehr Anmeldungen als Plätze vorliegen, entscheidet das Los.
  3. Losverfahren für die verbleibenden Plätze.

Einige Informationen zum Ausfüllen des Anmeldebogens:

  • Es können die Namen von höchstens drei Kindern angegeben werden, mit denen das eigene Kind in dieselbe Klasse kommen möchte.
  • Kinder, die christlich konfessionell gebunden sind, nehmen in der Regel am Religionsunterricht teil. Kinder anderer Konfessionen und nicht konfessionell gebundene Kinder nehmen in der Regel am Philosophieunterricht teil. Trotzdem besteht Wahlfreiheit. Auf dem Anmeldebogen entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob das Kind am Religions- oder Philosophieunterricht teilnehmen soll.
  • Falls Ihr Kind in eine Streicher- oder Bläserklasse aufgenommen werden soll, muss mit der Anmeldung der unterschriebene Vertrag für die Teilnahme an der Musikklasse abgegeben werden. In einer Musikklasse kann jedes Kind zwei Jahre lang gegen ein monatliches Entgelt (z.Zt. 30 Euro) ohne Vorkenntnisse ein Streich- oder Blasinstrument erlernen.
  • Für den möglichen Einsatz unseres Schulhundes fragen wir das Einverständnis der Erziehungsberechtigten bereits bei der Anmeldung ab.



Dateianhang für Verwaltungsseite: