Hausordnung

UNESCO Projekt Schule

Das Zusammenleben vieler Menschen in einem Gebäude erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit, Respekt und die Bereitschaft zur Mitverantwortung.


Sicherheit:

  • Es muss alles vermieden werden, was zur Gefährdung von Personen führen kann. Jegliche Form von Gewalt ist sofort zu unterbinden.
  • Das Ballspielen und Toben im Gebäude sowie das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist verboten.
  • Das Mitführen gefährlicher Gegenstände ist auf dem Schulgelände verboten.
  • Der Wirtschaftshof darf bis 15:00 Uhr nur von Lehrkräften mit dem Auto befahren werden, anschließend ist er für alle am Schulleben beteiligten Gruppen frei.


Umgang mit Schuleigentum:

Alle sind verpflichtet, Schulgebäude, Mobiliar und Unterrichtsmittel schonend zu behandeln und sich umweltbewusst zu verhalten. Beschädigungen von Schuleigentum müssen von den Verursachern bzw. deren Erziehungsberechtigten bezahlt werden.


Mitarbeit von Schülern/innen:

Schüler/innen, die für unsere Schule verantwortungsvolle Aufgaben übernommen haben (Leitung von Büchereien, Wartung von Computer, Beaufsichtigung von jüngeren Schüler/innen, usw.), sind bei ihrer Arbeit zu unterstützen.


Selbstständiges Arbeiten ohne Aufsicht:

Klassen und Kurse, die eine Aufgabe zur selbstständigen Bearbeitung ohne Aufsicht erhalten haben, erledigen diese in der entsprechenden Stunde in ihren Klassenräumen. Schüler/innen ab Klasse 9 können hierfür auch die Aufenthalts- und Arbeitsräume sowie die Mensa nutzen.


Aufenthalt im Schulgebäude

  • Ab 7:00 Uhr können sich Schüler/innen in der Mensa aufhalten.
  • Schüler/innen bis Klasse 9, die zwischen zwei Unterrichtsstunden eine Freistunde haben, halten sich während dieser Stunde in der Mensa oder den Aufenthalts- und Arbeitsräumen auf.
  • Schüler/innen der Oberstufe können in den großen Pausen im Gebäude bleiben.
  • Sollten alle Schülerinnen und Schüler den Raum, z.B. in den Pausen, bei Unterrichtsende oder bei Unterricht in Fachräumen, verlassen, so wird der Raum von der letzten unterrichtenden Lehrkraft abgeschlossen.
  • Der Rosenhof ist eine Ruhezone und den Jahrgängen 10 – Q2 vorbehalten.
  • Während der Essenszeiten haben Schüler/innen, die essen, vorrangig Anspruch auf einen Sitzplatz in der Mensa.

Nutzung elektronischer Endgeräte:

Elektronische Endgeräte sind grundsätzlich erwünschte Arbeitsmittel. Im Unterricht und insbesondere in Prüfungssituationen sind sie jedoch auszuschalten, es sei denn, die verantwortliche Lehrkraft erlaubt dies ausdrücklich (vgl. Endgeräteregelung/BYOD-Konzept für den Unterricht).

Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen dürfen auf dem Schulgelände während der Schulzeit nur aus wichtigem Grund und nach ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft elektronische Endgeräte benutzen.

Im Rahmen folgender Regelungen ist der sinnvolle Gebrauch der Endgeräte auf dem Schulgelände in den jeweiligen Zonen gestattet:

  • Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 dürfen vor und nach dem Unterricht sowie in Freistunden elektronische Endgeräte ausschließlich in den jeweils geltenden Handyzonen (Mensa, Eingangshalle, Wirtschaftshof) nutzen.
  • In den Pausen gelten abweichende Regeln: Handyzonen sind der große Schulhof bzw. der Rosenhof (Jg.10-13). Die Mensa ist in Pausen keine Aufenthalts- und Handyzone.
  • Für die unterrichtliche Nutzung gilt das schulische BYOD-Konzept sowie der spezifische Nutzungsrahmen, der von der jeweiligen Lehrkraft vorgegeben ist.

Alle die Hausordnung oder andere Gesetze wie die Privatsphäre anderer verletzenden Handlungen (z.B. unerlaubtes Fotografieren, Filmen oder Audioaufnahmen), Weiterverbreitung von unerlaubten Aufnahmen und Inhalten sowie das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Dateien aus dem Internet über das Schulnetz – auch zu privaten Zwecken – sind verboten und werden im Rahmen der schulischen Maßnahmen bis hin zu Anzeigen verfolgt.

Rauchen / Alkohol:

Rauchen und Alkoholkonsum sind auf dem Schulgelände verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin.

Verlassen des Schulgeländes:

Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit oder in der Mittagspause ist nur den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe gestattet.

Wer gegen die Hausordnung verstößt, z.B. die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt, muss ggf. mit juristischen Schritten und Ordnungsmaßnahmen vonseiten der Schule rechnen.
Diese Hausordnung wurde von Lehrkräften, Schüler/innen und Eltern gemeinsam erarbeitet und von der Schulkonferenz beschlossen.

Stand: Juli 2024



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