Hinweis für (Bus-)Fahrschülerinnen und -schüler:
Schülerinnen und Schüler können sich ab 01.06. – unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln – entweder in der Mensa der Schule oder auf dem Schulhof aufhalten,
wenn sie
- vor dem Hintergrund der geltenden schulischen Präsenz- sowie ihrer Busfahrzeiten deutlich vor Beginn ihrer Präsenzangebote eintreffen
- oder längere Wartezeiten nach Ende der Präsenzzeit bis zur Abfahrt ihres Busses in Kauf nehmen müssen.